Bei Drogeriemärkten wie dm ändert sich ab 1. August 2026 einiges im Kosmetikregal. © Getty Images/2199_de
Neue Inhaltsstoffe auf der Verpackung von Creme, Shampoo oder Deo? Ab dem 1. August müssen Hersteller von Kosmetikprodukten in der EU deutlich mehr Duftstoffe einzeln ausweisen. Die Änderung betrifft auch Kunden von dm, Rossmann und Co. – der Grund ist vor allem der Schutz von Allergikern.
Wer regelmässig bei dm, Rossmann, Müller oder anderen Drogerien einkauft, kann ab dem 1. August einen genaueren Blick auf die Inhaltsstoffliste von Kosmetikprodukten werfen. Denn ab diesem Datum gilt in der EU eine neue Kennzeichnungspflicht für Duftstoffe. Für viele Verbraucherinnen und Verbraucher ändert sich dadurch zwar nichts an den Produkten selbst – Allergiker profitieren jedoch von deutlich mehr Transparenz.
Mehr Duftstoffe müssen einzeln aufgeführt werden
Bislang konnten Hersteller viele Duftstoffe unter den Sammelbegriffen "Parfum" oder "Aroma" zusammenfassen. Nur 24 allergieauslösende Duftstoffe mussten bislang einzeln in der Zutatenliste genannt werden.
Ab dem 1. August wird diese Liste deutlich erweitert: Künftig müssen insgesamt mehr als 80 allergene Duftstoffe separat gekennzeichnet werden. Die neue Vorgabe geht auf die EU-Verordnung 2023/1545 zurück und soll Menschen mit bekannten Duftstoffallergien helfen, problematische Inhaltsstoffe schneller zu erkennen und zu vermeiden.
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Diese Produkte sind betroffen
Die neue Kennzeichnungspflicht gilt für zahlreiche Kosmetikartikel, darunter Cremes, Parfüms, Deodorants, Shampoos, Duschgele, Seifen und Haarpflegeprodukte.
Dabei gelten unterschiedliche Grenzwerte: Bei Produkten, die auf der Haut oder in den Haaren verbleiben – etwa Cremes oder Parfüms –, muss ein Duftstoff bereits ab einer Konzentration von 0,001 Prozent einzeln aufgeführt werden. Bei Produkten, die wieder abgespült werden, etwa Duschgel oder Shampoo, liegt die Grenze bei 0,01 Prozent.
Alte Verpackungen bleiben noch lange im Handel
Die neue Regel gilt nicht sofort für alle Produkte in den Regalen. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit weist auf eine Übergangsfrist hin.
Kosmetikprodukte, die bis zum 31. Juli 2026 nach den bisherigen Vorschriften in Verkehr gebracht wurden, dürfen noch bis zum 31. Juli 2028 verkauft werden. Verbraucher werden daher noch längere Zeit sowohl Produkte mit alter als auch mit neuer Kennzeichnung finden.
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Vollständige Liste beim Bundesamt
Welche Duftstoffe künftig einzeln aufgeführt werden müssen, veröffentlicht das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit in einer Übersicht. Dort finden Betroffene die vollständige Liste aller kennzeichnungspflichtigen allergenen Duftstoffe.
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Mit der neuen EU-Regel soll vor allem der Verbraucherschutz gestärkt werden. Wer unter einer Duftstoffallergie oder Unverträglichkeit leidet, erhält künftig deutlich mehr Informationen über die Zusammensetzung von Kosmetikprodukten – und kann beim Einkauf gezielter entscheiden. (ncz)
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